Nachhaltigkeitsstrategie / ESG Policy
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Vermögensverwaltung
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Stand: 05.08.2024
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1. Präambel
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Cape May Wealth Advisors GmbH (nachfolgend genannt: Cape May oder Wir) dient dazu, den Rahmen für den Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien sowie die Aspekte einer guten Unternehmensführung, sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung zu bestimmen.
Die Geschäftsleitung trägt Verantwortung für die Bestimmung der zu verfolgenden Nachhaltigkeitsziele und fördert deren Verwirklichung durch die Unterstützung geeigneter Maßnahmen im Unternehmen.
2. Leitlinie und Selbstverständnis
Cape May definiert Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt) und auf soziale Bedingungen haben und der Förderung einer Kultur guter Unternehmensführung abträglich sein. Wir haben ein Interesse daran, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige negative Auswirkungen im Rahmen ihrer Anlageentscheidungen und Anlageempfehlungen als einen zusätzlichen Faktor zu berücksichtigen.
Ein auf Langfristigkeit angelegtes Verständnis von Nachhaltigkeit bezieht Risiken und Chancen jeglicher Art mit ein und umfasst im Rahmen des Portfoliomanagements auch ökologische und soziale Aspekte. Denn die Kosten durch verschlechterte Umweltbedingungen (z.B. Klimawandel), sozialer Unfriede (z.B. durch unfaire Arbeitsbedingungen) und schlechte Unternehmensführung (z.B. Steuer- und Bilanzbetrug, Wettbewerbsumgehung) steigen und spielen für die Bewertung von Unternehmen eine wichtige Rolle.
3. Nachhaltiges Handeln im Investmentprozess
3.1 Grundsätze und Einschränkungen
Unserem Finanzsystem wird durch das Pariser Klimaschutzübereinkommen für nachhaltige Entwicklung eine entscheidende Rolle zugesprochen. Nach der UN-Agenda 2030 soll privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt und dadurch nachhaltiger Wandel vorangetrieben werden. In diesem Sinne stellt die Europäischen Kommission drei exponierte Themengebiete Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) - kurz ESG - in den Vordergrund. Als Vermögensverwalter ist die Innovative Investment Solutions GmbH als Haftungsdach von Cape May ausdrücklich angehalten, Nachhaltigkeitsaspekte bei Investitionsentscheidungen einzubeziehen, und Ihnen im Rahmen des Anlageprozesses transparent zu machen, wie diese Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden können.
Der beste Weg zur Erreichung geplanter Nachhaltigkeitsziele ist es daher, Investitionskapital in Bereiche zur nachhaltigen Förderung der Wirtschaft fließen zu lassen. Grundlegend ist daher die aktuelle EU-Offenlegungsverordnung (EU SFDR) zu beachten. In der Zukunft wird auch die EU-Taxonomieverordnung spezifische Umweltkriterien in Bezug auf wirtschaftliche Tätigkeiten für Investitionen festlegen. Nach aktuellem Stand fehlt es allerdings noch oft an ausreichenden Informationen, um Anlagemöglichkeiten nach ihrem tatsächlichen Impact auf Anlageziele zu beurteilen und zu vergleichen.
Die EU SFDR hilft bei der Unterscheidung und beim Vergleich der heute verfügbaren nachhaltigen Anlagestrategien. Dabei sorgt sie für eine größere Transparenz, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen.
Die EU SFDR verlangt von Vermögensverwaltern und Anlageberatern spezifische Offenlegungen auf Unternehmensebene in Bezug auf zwei wichtige Aspekte:
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Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen
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Darüber hinaus soll die EU SFDR den Anlegern bei der Produktauswahl helfen, indem sie Produkte in weitere Kategorien einteilt, je nachdem, inwieweit Nachhaltigkeit berücksichtigt wird. Diese Kategorien entsprechen den Artikeln 6, 7, 8 und 9 innerhalb der EU SFDR und sind im Folgenden zusammengefasst:
Artikel-6-Strategien integrieren ökologische, soziale und Governance-Aspekte in den Anlageentscheidungsprozess oder erklären, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten und die zusätzlichen Kriterien gemäß Artikel 8 oder 9 nicht erfüllen.
Artikel-7-Strategien verfolgen die näherungsweise Anwendung der PAI (interne Definition).
Artikel-8-Strategien fördern soziale und/oder ökologische Merkmale und investieren auch in nachhaltige Anlagen, jedoch ist ihr Hauptziel nicht das nachhaltige Investieren.
Artikel-9-Strategien verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel.
3.2 Beachtung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlagerichtlinien
Zum jetzigen Stand verfolgen die Anlagestrategien von Cape May keine dogmatischen Nachhaltigkeitskriterien. Sofern den Investoren durch die Verwendung von ETFs mit ESG- oder sonstiger Nachhaltigkeitsausrichtung keine unzumutbaren Nachteile entstehen, sollen diese gegenüber „traditionellen“ ETFs bevorzugt werden.
Betrachtet man die Vielfalt an ESG-Definitionen, so sind unserer Einschätzung nach zum jetzigen Stand insbesondere ETFs mit einer „Paris-Aligned Benchmark“ (PAB) zu diesem Zweck von Interesse, die vor allem auf eine Reduktion des CO2-Emissionsprofils des Portfolios abzielt. Oftmals stehen jedoch noch berechtigte Bedenken solchen ESG-Investments im Wege. Eine Benachteiligung ist vor allem durch niedrigere erwartete Renditen nach Kosten, Diversifikations- und Liquiditätseinbußen sowie die begrenzte Qualität und Aussagekraft historischer und aktueller ESG-Daten begründet.
Aus unserer Sicht ist das Angebot an qualitativ hochwertigen, nachhaltigen Anlagevehikeln weiterhin sehr beschränkt und der Nachweis einer tatsächlichen positiven Beeinflussung der Unternehmensführung noch nicht erbracht. Zudem hat die Asset-Management-Industrie durch „Greenwashing“ Vertrauen verspielt. Zur konkreten positiven Beeinflussung individueller Unternehmensführung raten wir Investoren zum jetzigen Zeitpunkt, alternative Anlagelösungen mit Fokus auf Impact-Investing oder Shareholder-Aktivismus in Betracht zu ziehen. Eine treuhänderische Wahrnehmung von Aktionärsrechten durch Cape May für Kunden erfolgt nicht.
Wir können mit unseren Klienten die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlagerichtlinien individuell vereinbaren, um nachteilige Auswirkungen im Rahmen der ESG-Investitionsentscheidungen zu verhindern. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt hierbei z.B. gemäß einer EU-Climate-Benchmark. Die Bewertung der für den Ausschluss relevanten Kriterien wird von ETF-Anbietern unter Rückgriff auf Daten von ESG- Datenanbietern vorgenommen.
4. Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie
Diese Nachhaltigkeitsstrategie wird regelmäßig durch die Geschäftsleitung von Cape May überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Internetseite von Cape May (www.capemay.de) veröffentlicht.